"Russlos glücklich mit Kaminfeger Elmer"
 
von Glarus Süd bis Glarus Nord

Feuerungskontrollen

Öl/Gas Kontrolle

Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen müssen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man folgende obligatorische Kontrollarten:

Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Sie wird ausschliesslich durch den amtlichen Gemeinde-Feuerungskontrolleur durchgeführt und stellt sicher, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten werden.

Die Routinekontrolle von Ölheizungen findet alle zwei Jahre statt (Gasheizungen alle 4 Jahre) und kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt werden.
Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig. Beanstandete Feuerungen müssen innert 30 Tagen nachreguliert werden, so dass die Grenzwerte nach LRV wieder eingehalten werden.

Kann die Anlage nicht mehr einreguliert werden, wird eine Sanierungsverfügung ausgestellt.


Holzfeuerungskontrolle

Bei den Einraum-Holzfeuerungen bis 70kW führt man im Kanton Glarus eine visuelle Kontrolle durch.

Auch diese Kontrolle erfolgt alle zwei Jahre und wurde im Februar 2016 im Kanton Glarus obligatorisch. Sie kann vom Kaminfeger (mit Zulassung zur Holzfeuerungskontrolle) oder vom zuständigen amtlichen Gemeinde-Feuerungskontrolleur durchgeführt werden.
Bei der visuellen Kontrolle werden die Asche, das Brennstofflager und die Holzfeuerungsanlage kontrolliert. Zudem erhalten die Anlagenbetreiber nützliche Tipps für den korrekten Betrieb ihrer Holzfeuerung.

Die Holzfeuerungskontrolle trägt dazu bei, dass nur naturbelassenes Holz und keine belasteten Hölzer oder Abfälle (!)  verbrannt werden (wie zb auf dem Bild oben), denn kleine Holzfeuerungen stossen einen bedeutenden Anteil an Feinstaub und anderen Schadstoffen aus.

CO-Messung

Seit 2021 muss im Kanton Glarus bei allen Holzzentralheizungen (Stückholz, Pellets und Schnitzel) bis 70kW eine CO-Messung durchgeführt werden. Diese wird vom amtlichen Feuerungskontrolleur der jeweiligen Gemeinde alle vier Jahre ausgeführt.