Warum der Kaminfeger Glück bringt.....
Wer früher den Kaminfeger ins Haus liess, wollte insbesondere einen Hausbrand verhindern. Er entfernte bei seinem Besuch den Glanzruss im Kamin und ermöglichte den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder sicher zu heizen und zu kochen. In dem Sinne verhinderte er einen Brand und brachte den Leuten somit Glück.
Als Kaminfegerbetrieb sorgen wir nicht nur für die Reinigung Ihrer Heizungsanlage, sondern halten diese auch instand und erfüllen dabei gleichzeitig die versicherungs- und feuerpolizeilichen Anforderungen in Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden. Bei jeder Reinigung prüfen wir Ihre wärmetechnische Anlage gründlich auf mögliche Mängel. Eine gut gewartete und korrekt betriebene Heizung sorgt nicht nur für längere Wärme, sondern erhöht auch die Sicherheit, verbessert die Energieeffizienz und schont die Umwelt.
Welcher Kaminfeger darf kommen?
im Kanton Glarus ist das Kaminfegerwesen seit dem 1. Januar 2014 liberalisiert.
Das heisst, dass alle Eigentümer und/oder Mieter im Kanton Glarus ihren gewünschten Kaminfeger selber auswählen können und dieser nicht mehr von der Wohngemeinde vorgeschrieben ist. Auch ein Wechsel zu einem anderen Kaminfeger ist jederzeit problemlos möglich.
Es dürfen jedoch ausschliesslich Kaminfeger mit einer Zulassung der glarnerSach, ihre Arbeit im ganzen Kanton Glarus anbieten. Selbstverständlich verfügen wir über diese Zulassung.
Reinigungsturnus
Im Kanton Glarus werden die Kontroll- und Reinigungsfristen von der kantonalen Gebäudeversicherung glarnerSach festgelegt.
Beim Besuch des Kaminfegers wird der Reinigungsturnus vor Ort nochmals genau besprochen. Insbesondere bei holzbefeuerten Heizanlagen kann dieser vom gesetzlich festgelegten Turnus abweichen und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Nutzungsintensität, Art der Verschmutzung und Brenstoffe.
Grundsätzlich gelten folgende Kontroll- und Reinigungsturnusse:
Heizanlagen | Kontroll- und Reinigungsturnus |
Anlagen mit flüssigen Brennstoffen (Öl) | |
- Ölverdampferbrenner (Ölofen) | 2 x pro Jahr |
- mit Gebläsebrenner bis 70kW | 1 x pro Jahr |
- mit Gebläsebrenner über 70kW | 2 x pro Jahr |
Anlagen mit festen Brennstoffen (Holz) | |
- Naturzugfeuerungen | 2 x pro Jahr |
- Gebläseunterstützte Feuerungen | 2 x pro Jahr |
- Zusatzanlagen (Raumheizer) | die selten benutzt werden, sind nach Bedarf zu |
Anlagen mit gasförmigen Brennstoffen (Gas) | |
- Anlagen mit Gebläsebrenner bis 70KW | 1 x alle 2 Jahre |
- Anlagen mit Gebläsebrenner über 70kW | 1 x pro Jahr |
- Anlagen mit atmosphärischem Brenner | 1 x alle 2 Jahre |
- Ausnahme: Raumluftunabhängige Aggregate und | alle 2 Jahre |
Anlagen mit verschiedenen Brennstoffen | die Reinigungsfristen der obenerwähnten Kategorien |
Gewerbliche und industrielle Feuerungsanlagen | |
Dabei handelt es sich um Feuerungsanlagen die nicht | die Kontroll- und Reinigungsintervalle sind mit der |
Weitere Informationen finden Sie im gesetzlich festgelegten Kaminfegerreglement der glarnerSach.